Wir arbeiten so effizient wie möglich. Die gesetzlichen Regelungen zwingen uns aber dazu, mindestens die gesetzlichen Gebühren zu verlangen. Eine Erfolgsvergütung ist nur in absoluten Ausnahmefällen denkbar. Sollten Sie keine finanziellen Mittel für einen Anwalt haben, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Dann zahlt der Staat Ihre Anwaltskosten. Sprechen Sie uns gerne hierzu an.
Im Übrigen gilt, dass jede Partei bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz ihre eigenen Kosten zahlen muss. D.h. jeder zahlt seinen eigenen Anwalt, unabhängig davon, ob man gewinnt oder verliert. Ab der zweiten Instanz gilt dann wieder, dass beide Parteien Ihre Kosten bzw. diejenigen des Gegners insoweit tragen, wie sie verlieren oder gewinnen.