Eine Kündigung kann an vielen Gründen scheitern. Wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, muss eine ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt sein. D.h. sie muss auf verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen beruhen. Was das im Einzelnen bedeutet, können Sie unter der Rubrik A-Z nachlesen. Für eine außerordentliche Kündigung muss immer ein besonderer Kündigungsgrund vorliegen, der für Ihren Arbeitgeber eine Zusammenarbeit unzumutbar macht.

Außerdem kann jede Kündigung an bestimmten Voraussetzungen scheitern. So z.B. wenn sie nicht unterschrieben ist oder der Betriebsrat nicht angehört wurde.

Sie können hier eine kostenlose Ersteinschätzung starten. Sollte diese Vorprüfung günstig ausfallen, werden in einer Detailprüfung sämtliche Unwirksamkeitsgründe geprüft.

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