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Leistungen und Kosten

Ich biete Ihnen eine umfassende und persönliche Beratung rund um den Kündigungsschutz an. Ich unterstütze Sie im Vorfeld einer Kündigung und gebe Ihnen taktische Hinweise, worauf Sie achten müssen. Hierfür bietet sich bereits ein Erstberatungsgespräch an. Diese dauern je nach Fall zwischen 45-60 Minuten. Hierfür wird eine sogenannte Erstberatungsgebühr fällig. Diese beträgt 180,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Sollte es danach zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, rechne ich diese auf die weiteren Kosten an. Ich nehme üblicherweise nur Fälle an, die auch eine Aussicht auf Erfolg haben. Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein, werde ich Ihnen das offen und ehrlich mitteilen. Ich bewerte damit direkt Ihr Kostenrisiko. 

In einem arbeitsgerichtlichen Verfahren müssen Sie in der ersten Instanz Ihre Anwaltskosten immer selber tragen. Das gilt aber auch für die Gegenseite. Sie tragen daher nicht das Risiko, im Falle eines Unterliegens auch die Anwaltskosten des Gegners zu tragen. Zu den gerichtlichen Kosten im Falle einer Klage sei folgendes Beispiel genannt: Wenn Sie durchschnittlich 4.500,00 € brutto pro Monat verdienen, dann müssen Sie mit 1.645,00 € bis 2.295,05 € Anwaltskosten und mit bis zu 439,50 € Gerichtskosten rechnen. 

Anwälten ist es grundsätzlich untersagt, sogenannte Erfolgshonorare anzubieten. Dies ist nur im Einzelfall möglich. Ich prüfe mit Ihnen gemeinsam, ob ein derartiges Vergütungsmodell ausnahmsweise für Sie in Betracht kommt. Sollten Sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen, die Anwalts- und Gerichtskosten aufzubringen, dann kommt für Sie unter Umständen Prozesskostenhilfe in Betracht. In diesem Fall zahlt der Staat die anfallenden Kosten. Ich unterstütze Sie bei diesen Anträgen gerne. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich Arbeitsrecht besitzen, dann müssen Sie in der Regel lediglich Ihren Selbstbehalt zahlen. Wenn Sie wünschen, übernehme ich die komplette Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Sie müssen sich dann um nichts weiter kümmern.“

Sie können jetzt die Höhe Ihrer möglichen Abfindung kostenlos berechnen. Ich bespreche anschließend gerne mit Ihnen Ihre Erfolgsaussichten und finde mit Ihnen gemeinsam Ihr optimales Kostenmodell.

Leistungen und Kosten

Ich biete Ihnen eine umfassende und persönliche Beratung rund um den Kündigungsschutz an. Ich unterstütze Sie im Vorfeld einer Kündigung und gebe Ihnen taktische Hinweise, worauf Sie achten müssen. Hierfür bietet sich bereits ein Erstberatungsgespräch an. Diese dauern je nach Fall zwischen 45-60 Minuten. Hierfür wird eine sogenannte Erstberatungsgebühr fällig. Diese beträgt 180,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Sollte es danach zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, rechne ich diese auf die weiteren Kosten an. Ich nehme üblicherweise nur Fälle an, die auch eine Aussicht auf Erfolg haben. Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein, werde ich Ihnen das offen und ehrlich mitteilen. Ich bewerte damit direkt Ihr Kostenrisiko. 

In einem arbeitsgerichtlichen Verfahren müssen Sie in der ersten Instanz Ihre Anwaltskosten immer selber tragen. Das gilt aber auch für die Gegenseite. Sie tragen daher nicht das Risiko, im Falle eines Unterliegens auch die Anwaltskosten des Gegners zu tragen. Zu den gerichtlichen Kosten im Falle einer Klage sei folgendes Beispiel genannt: Wenn Sie durchschnittlich 4.500,00 € brutto pro Monat verdienen, dann müssen Sie mit 1.645,00 € bis 2.295,05 € Anwaltskosten und mit bis zu 439,50 € Gerichtskosten rechnen. 

Anwälten ist es grundsätzlich untersagt, sogenannte Erfolgshonorare anzubieten. Dies ist nur im Einzelfall möglich. Ich prüfe mit Ihnen gemeinsam, ob ein derartiges Vergütungsmodell ausnahmsweise für Sie in Betracht kommt. Sollten Sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen, die Anwalts- und Gerichtskosten aufzubringen, dann kommt für Sie unter Umständen Prozesskostenhilfe in Betracht. In diesem Fall zahlt der Staat die anfallenden Kosten. Ich unterstütze Sie bei diesen Anträgen gerne. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich Arbeitsrecht besitzen, dann müssen Sie in der Regel lediglich Ihren Selbstbehalt zahlen. Wenn Sie wünschen, übernehme ich die komplette Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Sie müssen sich dann um nichts weiter kümmern.“

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