Das Wichtigste vorab: Es besteht kein genereller gesetzlicher Abfindungsanspruch im Falle einer Kündigung. Das Gesetz sieht Abfindungsansprüche nur im Fall des § 1 a KSchG (s. Rn 2 ff), bei einem Auflösungsurteil nach §§ 9, 10 KSchG (s. Rn 10 f), bei Vorliegen eines Sozialplans (s. Rn 22 f) oder als Nachteilsausgleichsanspruch nach § 113 BetrVG (s. Rn 24 f) vor…
Lies weiterAbgeltungsklausel
Eine Abgeltungsklausel wird meistens in einen Aufhebungsvertrag oder einen gerichtlichen Vergleich aufgenommen. Sie besagt häufig, dass sämtliche finanzielle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und anlässlich dessen Beendigung abgegolten sind…
Lies weiterAbmahnung
Eine Abmahnung muss nicht schriftlich erfolgen. Allerdings muss der Arbeitgeber beweisen, dass die Abmahnung auch zugegangen ist. Eine wirksame Abmahnung setzt voraus, dass der Verhaltensverstoß genannt wird, zu pflichtgemäßen aufgefordert und für den Fall eines erneuten Verstoßes arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht werden…
Lies weiterAbteilungsschließung
Unter eine BETRIEBSBEDINGTE KÜNDIGUNG fällt nicht nur die Schließung eines ganzen Betriebes oder etwa einer Filiale, sondern auch die Schließung einer Abteilung. Die Rechtmäßigkeit der Kündigungen unterliegt dann den gleichen Voraussetzungen wie eine BETRIEBSBEDINGTE KÜNDIGUNG…
Lies weiterAbwicklungsvertrag
Bei einem Abwicklungsvertrag wurde in der Regel eine Kündigung bereits ausgesprochen. Der Abwicklungsvertrag enthält Einzelheiten, wie sie und ihr Arbeitgeber auseinandergehen. Im Gegensatz dazu enthält ein AUFHEBUNGSVERTRAG regelmäßig die Kündigung und die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses.
Lies weiterÄnderungskündigung
„Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet er dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen an, so kann der Arbeitnehmer dieses Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist…
Lies weiterAnhörung des Arbeitnehmers
Bevor der Betriebsrat seine Stellungnahme hinsichtlich einer bevorstehenden Kündigung abgibt, soll er den betroffenen Arbeitnehmer anhören ( § 102 Abs. 2 S. 4 BetrVG). Sie müssen nicht an der Anhörung teilnehmen. Sie können auch darauf verzichten. Es kann aber durchaus vorteilhaft sein, wenn Sie an der Anhörung teilnehmen. Das Ergebnis der Anhörung fließt nämlich in die…
Lies weiterAnhörung des Betriebsrats
Besteht bei Ihrem Arbeitgeber ein Betriebsrat, muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden. D.h. unabhängig davon, ob Ihr Arbeitgeber eine ordentliche, eine fristlose oder eine Änderungskündigung aussprechen möchte, kommt er um die Anhörung des Betriebsrats nicht herum. Befolgt Ihr Arbeitgeber dies nicht, ist die Kündigung unwirksam (§ 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG)…
Lies weiterAnnahmeverzug
In einem Arbeitsverhältnis gilt der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“. Sollte Ihnen jedoch zu Unrecht gekündigt worden sein, kommt Ihr Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung mit Ablauf der Kündigungsfrist und bei einer außerordentlichen Kündigung grundsätzlich in Annahmeverzug. Wenn Sie gleichzeitig leistungswillig und leistungsfähig sind, also nicht etwa aufgrund von…
Lies weiterArbeitsausfall
Es gibt viele Gründe für einen Arbeitsausfall. Sie können etwa auf einer Krankheit, einem Urlaub oder einem Bewerbungsgespräch beruhen. Grundsätzlich führen diese Gründe nicht dazu, dass Sie keinen Anspruch auf Lohnzahlung haben, wobei Besonderheiten im Einzelfall geprüft werden müssen. Insbesondere können Tarifverträge, wie z.B. BRTV-Bau, vorsehen dass der Lohnanspruch etwa bei zwingenden…
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