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Güteverhandlung

Üblicherweise wird  innerhalb von wenigen Wochen nach Einreichung einer Kündigungsschutzklage vom Gericht ein Termin zur Güteverhandlung angesetzt. Dabei werden noch keine Anträge gestellt. Es wird versucht, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Gelingt dies, endet das Verfahren in der Regel mit einem VERGLEICH. Scheitert die Verhandlung, wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt…

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