In einigen Fällen lassen sich die Probleme außergerichtlich klären. In der Regel wird das gerichtliche Verfahren aber bereits laufen. Mit Einreichung der Klage wird das Verfahren anhängig gemacht. Innerhalb kurzer Zeit (meist wenige Wochen) beraumt das Gericht einen sogenannten Gütetermin an. Dabei versucht das Gericht zu ermitteln, ob eine Einigung erzielt werden kann, ohne dass ein Urteil ergehen muss. Sie selber müssen dabei in der Regel nicht anwesend sein und können die Verhandlungen komplett Ihrem Vertreter überlassen. Viele Verfahren enden bereits an dieser Stelle mit einem Vergleich. D.h. Ihr Arbeitgeber wird Ihnen eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlen. Im Gegenzug einigt man sich darauf, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet.

Sollte an dieser Stelle keine Einigung gefunden werden, erhalten die Parteien die Gelegenheit, sich schriftlich zu äußern und es wird ein sogenannter Kammertermin anberaumt. Dieser findet meistens mehrere Monate nach dem ersten Termin statt. Häufig werden Sie hierzu auch persönlich geladen.

Nachdem der Sachverhalt schriftlich aufgearbeitet und Beweise angeboten wurden, wird im Kammertermin die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht wird wieder auf eine gütliche Einigung hinwirken. Je nachdem wie die rechtliche Lage ausgestaltet ist, wird ein Vergleich geschlossen oder es kommt zu einem gerichtlichen Urteil.

Gegen das Urteil können beide Seiten Berufung einlegen. Wird dies gemacht, beginnt die zweite Instanz vor dem Landesarbeitsgericht. Andernfalls ist der Rechtsstreit beendet.

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