Eine Kündigung zu erhalten ist für jeden ein unangenehmer und häufig existenzbedrohender Vorgang. Umso mehr gilt es an dieser Stelle Ruhe zu bewahren und bestimmte Schritte unbedingt einzuhalten:
1. Informieren Sie sich:
Als aller erstes sind Sie auf dem richtigen Weg: Sie informieren sich über Ihre Rechte und Pflichten. Wie bei allen Vorgängen im Zusammenhang mit einer Kündigung gilt auch hier, dass Sie dafür keine Zeit verlieren dürfen. Prüfen Sie kostenlos Ihre Erfolgsaussichten und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit einem Anwalt.
2. Nichts unterschreiben
Unterschreiben Sie keine Dokumente, die Ihnen im Zusammenhang mit der Entlassung vorgelegt werden. Auch ein Aufhebungsvertrag sollte unbedingt vor der Unterzeichnung geprüft werden. Ansonsten drohen Ihnen Nachteile, z.B. beim Arbeitslosengeld. Zudem kann ein Aufhebungsvertrag anders als eine Kündigung im Nachhinein kaum noch angegriffen werden.
3. Fristen einhalten
Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen wollen, müssen Sie schnell handeln und innerhalb von drei Wochen nach dem Erhalt der Kündigung Klage einreichen. Ansonsten gilt die Kündigung als wirksam. Sie haben dann so gut wie keine Chance mehr, Ihren Arbeitsplatz doch noch zu retten.
4. Arbeitsuchend melden
Sie müssen sich so schnell wie möglich nach dem Erhalt der Kündigung arbeitsuchend melden. Wenn Sie länger als in der Regel drei (Werk-)Tage hiermit warten, droht Ihnen eine Sperrfrist. Das bedeutet, dass Sie für diese Zeit kein Arbeitslosengeld erhalten.
5. Zwischenzeugnis
Verlangen Sie ein Zwischenzeugnis. Hiermit können Sie sich bereits bei neuen Arbeitgebern bewerben. Es bindet außerdem Ihren Arbeitgeber. Das Arbeitszeugnis darf dann nicht mehr grundlos schlechter ausfallen als das Zwischenzeugnis.
6. Keine Äußerungen über Ihren Arbeitgeber
Auch wenn es schwerfällt und Sie sich vielleicht über Facebook Luft über einen ungerechten Arbeitgeber machen möchten, sollten Sie unbedingt hierauf verzichten. Wenn Sie öffentlich über Ihren Arbeitgeber herziehen, kann auch dieser Sachverhalt eine Kündigung begründen. Selbst wenn Sie die ursprüngliche Kündigung zu Fall bringen, kann es passieren, dass die eine neue Kündigung aufgrund Ihrer Äußerungen in sozialen Medien wirksam ist.
7. Zusammenfassung
Bewahren Sie die Ruhe, prüfen Sie Ihre Erfolgsaussichten und besprechen Sie alle weiteren Schritte mit einem Rechtsanwalt. Wir helfen Ihnen hierbei gerne.