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Arbeitszeugnis

Bei einem Aufhebungsvertrag einigen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Ansonsten ist er unwirksam. Sie sollten sich hier dringend bereits im Vorfeld juristisch beraten lassen. Gerade wenn die gesetzliche Kündigungsfrist durch den Vertrag verkürzt wird, Sie also vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, droht Ihnen eine Sperrfrist bezüglich Ihrer Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Außerdem kann ein Aufhebungsvertrag Auswirkungen auf Ihren Krankenversicherungsschutz, die gesetzliche Rentenversicherung und Ihre betriebliche Altersversorgung haben. Beachten Sie auch, dass Ihnen keine Bedenkzeit eingeräumt werden muss. Zwar gibt es Möglichkeiten, den Vertrag wieder rückgängig zu machen, dies ist jedoch häufig problematisch. Sie sollten also nicht ohne weiteres ein Angebot Ihres Arbeitgebers annehmen, sondern sich eine Bedenkzeit erbitten und den Vertrag prüfen lassen. Häufig besteht hier ein Verhandlungsspielraum.