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Aufhebungsvertrag

Bei einem Aufhebungsvertrag einigen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Ansonsten ist er unwirksam. Sie sollten sich hier dringend bereits im Vorfeld juristisch beraten lassen. Gerade wenn die gesetzliche Kündigungsfrist durch den Vertrag verkürzt wird, Sie also vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis…

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Auflösungsantrag

Sollte das Arbeitsgericht der Auffassung sein, dass Ihr Arbeitsverhältnis nicht durch die im Streit stehende Kündigung aufgelöst wurde, können Sie oder Ihr Arbeitgeber einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses stellen. Sofern dem Antrag stattgegeben wird, löst das Gericht das Arbeitsverhältnis durch Urteil auf. Gleichzeitig erhalten Sie eine ABFINDUNG für den Verlust Ihres…

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Ausgleichsquittung

Im Falle der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses wird Ihnen Ihr Arbeitgeber unter Umständen eine sogenannte Ausgleichsquittung vorlegen. In der Regel erklären Sie damit, dass Sie keine weiteren Ansprüche mehr aus dem Arbeitsverhältnis haben. Sie sollten also auch hier unter Umständen eine Bedenkzeit erbitten und sich juristisch beraten lassen. Andernfalls könnten Sie etwa auf…

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Auslauffrist

Wird eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen, gilt diese üblicherweise sofort, d.h. fristlos. Ihr Arbeitgeber kann die außerordentliche Kündigung jedoch mit einer Auslauffrist verbinden. Diese Frist muss dann der gesetzlichen oder einer vereinbarten bzw. tarifvertraglich geregelten Kündigungsfrist entsprechen…

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Ausschlussfristen

Viele Arbeitsverträge enthalten sogenannte Ausschluss- oder Verfallfristen. Nach Ablauf der darin genannten Frist erlöschen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb der genannten Frist geltend gemacht werden. Häufig handelt es sich dabei um zweistufige Ausschlussfristen. Auf der ersten Stufe müssen Sie oder Ihr Arbeitgeber seine Ansprüche gegenüber dem…

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Außerordentliche Kündigung

ine außerordentliche Kündigung wird üblicherweise auch als fristlose Kündigung bezeichnet. Dies ist auch richtig, es sei denn, die Kündigung ist mit einer AUSLAUFFRIST versehen. Ansonsten wird das Arbeitsverhältnis mit dem Zugang der Kündigung sofort beendet…

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