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Ausgleichsquittung

Im Falle der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses wird Ihnen Ihr Arbeitgeber unter Umständen eine sogenannte Ausgleichsquittung vorlegen. In der Regel erklären Sie damit, dass Sie keine weiteren Ansprüche mehr aus dem Arbeitsverhältnis haben. Sie sollten also auch hier unter Umständen eine Bedenkzeit erbitten und sich juristisch beraten lassen. Andernfalls könnten Sie etwa auf Rechte verzichten, an die Sie bei der Unterzeichnung überhaupt nicht gedacht haben, etwa einen URLAUBSABGELTUNGSANSPRUCH. Ist die Ausgleichsquittung erst einmal in der Welt, kann sie nicht ohne weiteres aus der Welt geschafft werden. Es ist also Vorsicht geboten.