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Eigenkündigung

Eine Eigenkündigung bedeutet, dass Sie selbst die Kündigung einreichen. Anders als Ihr Arbeitgeber benötigen Sie für eine ordentliche Kündigung keinen Grund, es sei denn Sie haben etwas anderes vereinbart. Während einer Probezeit können Sie mit einer Frist von zwei Wochen, außerhalb der Probezeit mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats kündigen…

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Einigungsstelle

Bestehen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat Meinungsverschiedenheiten und können Sie sich hierüber nicht einigen, kann eine Einigungsstelle gebildet werden. Die Einigungsstelle besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden und gleichvielen Beisitzern, die einerseits vom Arbeitgeber und andererseits vom Betriebsrat benannt werden. Wenn es um ein erzwingbares…

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Elternzeit

Mit der Elternzeit können Sie eine Art Auszeit von der Arbeit nehmen, um sich der Erziehung Ihres Kindes zu widmen. Sie schulden dann keine Arbeitsleistung, bekommen aber auch kein Gehalt mehr. Einzelheiten zu den Anspruchsberechtigten finden Sie in § 15 BEEG. Wenn Sie sich in Elternzeit befinden, genießen Sie besonderen Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen…

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