Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass Sie einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Tagen bei einer 6-Tage-Woche haben. Dementsprechend stehen Ihnen 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche zu. Sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht den von Ihnen gewünschten Urlaub gewähren, sollten Sie sich davor hüten, den Urlaub selbstständig zu nehmen. Ihr Arbeitgeber könnte Ihnen fristlos…
Lies weiterUrlaubsabgeltung
Wenn Sie Ihren Urlaub nicht mehr nehmen können, weil Ihr Arbeitsverhältnis zuvor endet, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Ihnen steht dann Ihr durchschnittlicher Tagessatz mal die offenen Urlaubstage in Geld zu. Das gilt nicht, wenn Sie den Urlaub nicht genommen haben, obwohl Sie die Möglichkeit dazu hatten und Ihr Arbeitgeber Ihnen ernsthaft diese…
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