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Urlaub

Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass Sie einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Tagen bei einer 6-Tage-Woche haben. Dementsprechend stehen Ihnen 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche zu. Sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht den von Ihnen gewünschten Urlaub gewähren, sollten Sie sich davor hüten, den Urlaub selbstständig zu nehmen. Ihr Arbeitgeber könnte Ihnen fristlos kündigen und Ihre Erfolgsaussichten in einem anschließenden Kündigungsschutzprozess wären schlecht. Stattdessen sollten Sie lieber einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen und so Ihren Urlaubsanspruch gerichtlich erwirken.