Die Einhaltung der Klagefrist ist Grundvoraussetzung eines erfolgreichen Kündigungsschutzprozesses. Sie beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird sie nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam und Sie können nicht mehr gegen die Kündigung vorgehen. Es gibt zwar die Möglichkeit der Zulassung einer verspäteten Kündigungsschutzklage, diese…
Lies weiterKlageverzicht
In unmittelbarem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Kündigung können Sie mit Ihrem Arbeitgeber auch eine Klageverzichtsvereinbarung treffen. Diese muss aber der Schriftform entsprechen und auch eine finanzielle Kompensation für Sie als Arbeitnehmer enthalten. Tut sie das nicht, ist die Vereinbarung unwirksam…
Lies weiterKleinbetriebsklausel
In kleinen Betrieben mit weniger als 5 bzw. 10 Mitarbeitern gilt der starke Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes nicht. Dennoch darf Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht willkürlich oder aus sachfremden Motiven kündigen. Er muss daher ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme einhalten und darf Sie nicht vor die Tür setzen, weil ihm Ihre „Nase nicht passt“…
Lies weiterKosten
In einem Kündigungsschutzverfahren trägt in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei seine Anwaltskosten selbst. D.h. egal ob Sie unterliegen oder gewinnen, müssen Sie Ihren eigenen Anwalt bezahlen. Die Höhe der Vergütung ergibt sich entweder aus einer Vergütungsvereinbarung oder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In gerichtlichen Verfahren dürfen die…
Lies weiterKündigung
Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Das bedeutet, dass vom Kündigenden der unmissverständliche Wille zum Ausdruck gebracht werden muss, dass er das Vertragsverhältnis beenden will und Ihnen die Erklärung zugeht. Sie kann von ihrem Arbeitgeber oder von Ihnen selbst ausgesprochen werden…
Lies weiterKündigungserklärungsfrist
Es gibt bei der ordentlichen Kündigung keine Frist innerhalb derer Sie oder Ihr Arbeitgeber die Kündigung aussprechen müssen. Bei der außerordentlichen Kündigung gilt jedoch eine Frist von zwei Wochen. Wird die Kündigung danach ausgesprochen, ist sie unwirksam. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen…
Lies weiterKündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ist der Zeitrahmen zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Beendigungszeitpunkt des Vertragsverhältnisses. Als Arbeitnehmer können Sie grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende kündigen. Für einen Arbeitgeber richten sich die gesetzlichen Kündigungsfristen nach der Dauer der Beschäftigung. So kann er etwa…
Lies weiterKündigungsgrund
Grundsätzlich müssen im Falle einer außerordentlichen Kündigung die Kündigungsgründe nicht angegeben werden. Sie haben aber Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kündigungsgründe unverzüglich mitteilt, wenn Sie das von ihm verlangen. Das gilt natürlich auch für Sie, wenn Sie als Arbeitnehmer kündigen und Ihr Arbeitgeber die Preisgabe des…
Lies weiterKündigungsschutzgesetz
Wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist, ist auch eine ordentliche Kündigung, welche normalerweise weitgehend grundlos ausgesprochen werden kann, nur wirksam, wenn sie nicht sozial ungerechtfertigt ist…
Lies weiterKündigungsschutzklage
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden, wenn geltend gemacht werden soll, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen unwirksam ist. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam. Grundsätzlich kann danach nur noch geltend gemacht werden…
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