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Kosten

In einem Kündigungsschutzverfahren trägt in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei seine Anwaltskosten selbst. D.h. egal ob Sie unterliegen oder gewinnen, müssen Sie Ihren eigenen Anwalt bezahlen. Die Höhe der Vergütung ergibt sich entweder aus einer Vergütungsvereinbarung oder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In gerichtlichen Verfahren dürfen die…

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