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Kosten

In einem Kündigungsschutzverfahren trägt in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei seine Anwaltskosten selbst. D.h. egal ob Sie unterliegen oder gewinnen, müssen Sie Ihren eigenen Anwalt bezahlen. Die Höhe der Vergütung ergibt sich entweder aus einer Vergütungsvereinbarung oder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch eine Vereinbarung unterschritten werden. Sollten Sie lediglich eine Beratung außerhalb eines Gerichtsverfahrens wünschen, darf die Erstberatung höchstens 190,00 € kosten, wenn Sie Verbraucher sind. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung für arbeitsrechtliche Angelegenheiten haben, übernimmt diese Ihre Rechtsanwaltskosten. Sie müssen die Versicherung aber abschließen, bevor es zum Streit kommt. Versicherungen haben eine Wartezeit in ihren Verträgen und übernehmen erst die Kosten, wenn diese abgelaufen ist. Sollten Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sein, Ihre Anwaltskosten zu tragen, können Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.