Kündigung

Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Das bedeutet, dass vom Kündigenden der unmissverständliche Wille zum Ausdruck gebracht werden muss, dass er das Vertragsverhältnis beenden will und Ihnen die Erklärung zugeht. Sie kann von ihrem Arbeitgeber oder von Ihnen selbst ausgesprochen werden…

Lies weiter

Kündigungserklärungsfrist

Es gibt bei der ordentlichen Kündigung keine Frist innerhalb derer Sie oder Ihr Arbeitgeber die Kündigung aussprechen müssen. Bei der außerordentlichen Kündigung gilt jedoch eine Frist von zwei Wochen. Wird die Kündigung danach ausgesprochen, ist sie unwirksam. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen…

Lies weiter

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist ist der Zeitrahmen zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Beendigungszeitpunkt des Vertragsverhältnisses. Als Arbeitnehmer können Sie grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende kündigen. Für einen Arbeitgeber richten sich die gesetzlichen Kündigungsfristen nach der Dauer der Beschäftigung. So kann er etwa…

Lies weiter

Kündigungsgrund

Grundsätzlich müssen im Falle einer außerordentlichen Kündigung die Kündigungsgründe nicht angegeben werden. Sie haben aber Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kündigungsgründe unverzüglich mitteilt, wenn Sie das von ihm verlangen. Das gilt natürlich auch für Sie, wenn Sie als Arbeitnehmer kündigen und Ihr Arbeitgeber die Preisgabe des…

Lies weiter

Kündigungsschutzgesetz

Wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist, ist auch eine ordentliche Kündigung, welche normalerweise weitgehend grundlos ausgesprochen werden kann, nur wirksam, wenn sie nicht sozial ungerechtfertigt ist…

Lies weiter

Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden, wenn geltend gemacht werden soll, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen unwirksam ist. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam. Grundsätzlich kann danach nur noch geltend gemacht werden…

Lies weiter