Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist ist der Zeitrahmen zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Beendigungszeitpunkt des Vertragsverhältnisses. Als Arbeitnehmer können Sie grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende kündigen. Für einen Arbeitgeber richten sich die gesetzlichen Kündigungsfristen nach der Dauer der Beschäftigung. So kann er etwa bei einem Arbeitsverhältnis, das zwei Jahre bestanden hat, mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende und bei einem Arbeitsverhältnis, das zwanzig Jahre bestanden hat, mit einer Frist von sieben Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Andere Kündigungsfristen können sich aus besonderen Gesetzen wie der Insolvenzordnung oder dem SGB IX (Schutz für Schwerbehinderte), Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ergeben. Während einer vereinbarten Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Sollte der in der Kündigung angegebene Beendigungszeitpunkt nicht mit der Fristberechnung übereinstimmen, ist umstritten, ob eine Umdeutung oder Auslegung in eine Erklärung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgenommen werden kann. Das Ergebnis hängt davon ab, wie sehr der Erklärende auf das von ihm angegebene Ende besteht. Nur wenn er auch einen späteren Zeitpunkt für möglich hält, dürfte eine Umdeutung oder entsprechende Auslegung statthaft sein.