Kündigungsschutzgesetz

Wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist, ist auch eine ordentliche Kündigung, welche normalerweise weitgehend grundlos ausgesprochen werden kann, nur wirksam, wenn sie nicht sozial ungerechtfertigt ist…

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Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden, wenn geltend gemacht werden soll, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen unwirksam ist. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam. Grundsätzlich kann danach nur noch geltend gemacht werden…

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