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Klagefrist

Die Einhaltung der Klagefrist ist Grundvoraussetzung eines erfolgreichen Kündigungsschutzprozesses. Sie beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird sie nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam und Sie können nicht mehr gegen die Kündigung vorgehen. Es gibt zwar die Möglichkeit der Zulassung einer verspäteten Kündigungsschutzklage, diese…

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Klageverzicht

In unmittelbarem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Kündigung können Sie mit Ihrem Arbeitgeber auch eine Klageverzichtsvereinbarung treffen. Diese muss aber der Schriftform entsprechen und auch eine finanzielle Kompensation für Sie als Arbeitnehmer enthalten. Tut sie das nicht, ist die Vereinbarung unwirksam…

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Kleinbetriebsklausel

In kleinen Betrieben mit weniger als 5 bzw. 10 Mitarbeitern gilt der starke Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes nicht. Dennoch darf Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht willkürlich oder aus sachfremden Motiven kündigen. Er muss daher ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme einhalten und darf Sie nicht vor die Tür setzen, weil ihm Ihre „Nase nicht passt“…

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