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Leistungsschwäche und Low-Performer

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen kündigen, wenn Sie schwerwiegende Leistungsschwächen aufweisen. Dafür müssen aber wesentlich mehr Fehler machen als Ihre Kollegen. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen daher nicht einfach kündigen, weil er mit Ihrer Arbeit unzufrieden ist. Er muss bei Leistungsmängeln dann das vortragen, was er über die Fehlerzahl, die Art und Schwere sowie die Folgen der…

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Leitender Angestellter

Auch für einen leitenden Angestellten ist das Kündigungsschutz anwendbar, wenn die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen. Wenn er selbstständig Arbeitnehmer einstellen und entlassen darf, besteht für ihn jedoch nicht die Möglichkeit, beim Betriebsrat Einspruch gegen die Kündigung einzulegen. Außerdem muss der Arbeitgeber einen Auflösungsantrag vor Gericht nicht begründen…

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