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Leitender Angestellter

Auch für einen leitenden Angestellten ist das Kündigungsschutz anwendbar, wenn die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen. Wenn er selbstständig Arbeitnehmer einstellen und entlassen darf, besteht für ihn jedoch nicht die Möglichkeit, beim Betriebsrat Einspruch gegen die Kündigung einzulegen. Außerdem muss der Arbeitgeber einen Auflösungsantrag vor Gericht nicht begründen…

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