In der ersten Instanz eines Kündigungsschutzverfahrens muss jede Partei ihre Rechtsanwaltskosten selber tragen. D.h. unabhängig davon, ob Sie gewinnen oder verlieren, müssen Sie in jedem Fall Ihren eigenen Anwalt selber bezahlen, den gegnerischen Anwalt aber nicht. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Rechtsanwaltskosten. Wenn Ihnen…
Lies weiterRechtsschutzversicherung
ine Rechtsschutzversicherung trägt je nach Versicherungsvertrag die Kosten Ihres Rechtsanwalts und die Gerichtskosten. Häufig werden auch die Kosten des gegnerischen Anwalts übernommen, wenn Sie im Prozess unterliegen sollten. Sie müssen allerdings beachten, dass Rechtsschutzversicherungen immer eine Wartezeit vorsehen, bevor sie leisten. Sie können daher für einen…
Lies weiterRückzahlungsklausel
Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen z.B. Weiterbildungen bezahlen, damit Sie Ihre Fähigkeiten erweitern, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass für die übernommenen Kosten eine Rückzahlungsklausel in einen Vertrag über die Weiterbildung aufgenommen wird. Sollten Sie selber nach Wahrnehmung der Weiterbildung kündigen, dann kann Ihr Arbeitgeber u.U. die…
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