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Rückzahlungsklausel

Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen z.B. Weiterbildungen bezahlen, damit Sie Ihre Fähigkeiten erweitern, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass für die übernommenen Kosten eine Rückzahlungsklausel in einen Vertrag über die Weiterbildung aufgenommen wird. Sollten Sie selber nach Wahrnehmung der Weiterbildung kündigen, dann kann Ihr Arbeitgeber u.U. die Weiterbildungskosten von Ihnen zurückverlangen, wobei die Höhe vom jeweiligen Einzelfall und der Rückzahlungsklausel abhängt. Ihr Arbeitgeber kann die Kosten aber nicht zurückverlangen, wenn er Ihnen aus betriebsbedingten Gründen kündigt. Sollten Sie Fragen zu derartigen Rückzahlungen haben, sprechen Sie uns gerne an.