Sollte Ihr Arbeitgeber eine Betriebsänderung durchführen und weicht ohne zwingenden Grund von einem mit ihrem Betriebsrat vereinbarten Interessenausgleich ab, oder verständigt er sich vorher überhaupt nicht mit dem Betriebsrat, kann Ihnen ein Anspruch auf Nachteilsausgleich zustehen. Dieser Anspruch beinhaltet Ansprüche auf eine Abfindung und Ausgleich sonstiger Nachteile…
Lies weiterNachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage
Ausnahmsweise kann eine Kündigungsschutzklage trotz Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist zugelassen werden. Hieran werden allerdings strenge Anforderungen gestellt. Das Gesetz sieht vor, dass Sie trotz Anwendung aller Ihnen nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert waren, die Klage fristgerecht zu erheben. Trifft das zu, so wird auf Ihren Antrag hin die Klage…
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