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Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

Ausnahmsweise kann eine Kündigungsschutzklage trotz Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist zugelassen werden. Hieran werden allerdings strenge Anforderungen gestellt. Das Gesetz sieht vor, dass Sie trotz Anwendung aller Ihnen nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert waren, die Klage fristgerecht zu erheben. Trifft das zu, so wird auf Ihren Antrag hin die Klage nachträglich doch noch zugelassen.

Werden Sie z.B. während eines Urlaubs im Ausland krank, zeigen Ihrem Arbeitgeber die Erkrankung an und teilen ihm mit, dass Sie im Ausland sind, dann kann die Klage nachträglich zugelassen werden, wenn Ihr Arbeitgeber trotz seiner Kenntnis einen Boten losschickt, der Ihnen die Kündigung in den Hausbriefkasten einwirft. Eine nachträgliche Zulassung ist auch möglich, wenn Sie einen unvorhergesehenen Krankenhausaufenthalt hatten und keine Möglichkeit hatten, dafür zu sorgen, dass Ihnen Erklärungen zugehen. Es kommt hier jedoch immer auf den Einzelfall an.

Die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage ist auch möglich, wenn eine Frau von ihrer Schwangerschaft aus einem von ihr nicht zu vertretenden Grund erst nach Ablauf der Klagefrist Kenntnis erlangt hat.

Sollten Sie also das Gefühl haben, dass Sie die Klagefrist verpasst haben, obwohl es nicht Ihre Schuld war, dann lassen Sie juristisch prüfen, ob die Klage doch noch nachträglich zugelassen werden kann. Wir sind Ihnen hierbei gerne behilflich.