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Klagefrist

Die Einhaltung der Klagefrist ist Grundvoraussetzung eines erfolgreichen Kündigungsschutzprozesses. Sie beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird sie nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam und Sie können nicht mehr gegen die Kündigung vorgehen. Es gibt zwar die Möglichkeit der Zulassung einer verspäteten Kündigungsschutzklage, diese unterliegt aber strengen Voraussetzungen. Sie wird nämlich nur zugelassen, wenn Sie trotz Anwendung aller Ihnen nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert waren, die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben. Es gilt in jedem Fall, dass Sie schnell handeln sollten.