Ihr Arbeitgeber kann Ihnen aus verhaltensbedingten Gründen kündigen. Die Kündigung ist, sofern das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, an diesem zu messen. Sie müssen zunächst schuldhaft eine Vertragspflicht verletzt haben. Dies muss zu einer gewissen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses geführt haben und es muss sich eine negative Zukunftsprognose ergeben. D.h…
Lies weiterVollstreckungskosten
Sollten Sie bereits ein Urteil oder einen anderen vollstreckbaren Titel gegen Ihren Arbeitgeber erstritten haben, so hat dieser die notwendigen Kosten der Vollstreckung zu tragen. Dazu gehören auch Ihre Anwaltskosten für die Vollstreckung…
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