Sie selber können eine ordentliche Kündigung ohne Gründe unter Einhaltung der arbeits-, tarifvertraglichen oder gesetzlichen Fristen jederzeit aussprechen. Ihr Arbeitgeber muss dagegen entweder ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme beachten, oder kann nur in den Grenzen des Kündigungsschutzgesetzes aus personen-, verhaltens-, oder betriebsbedingten Gründen ordentlich kündigen…
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