Das Direktionsrecht, auch WEISUNGSRECHT genannt, erlaubt es dem Arbeitgeber, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen. Dies gilt allerdings nur, wenn Ihre Arbeitsbedingungen nicht durch Ihren Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung, einen anwendbaren Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften bereits festgelegt sind (§ 106 GewO). Für Sie bedeutet das…
Lies weiterDiskriminierung
Diskriminierungen am Arbeitsplatz sind keine Seltenheit. Es kommt auch vor, dass Arbeitgeber aufgrund bestimmter Merkmale kündigen und dies eine Diskriminierung darstellt. Um dies zu verhindern, trat im Jahr 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des…
Lies weiterDruckkündigung
Bei einer Druckkündigung kündigt Ihnen Ihr Arbeitgeber, weil Dritte, meist Kunden, vereinzelt auch die Belegschaft Druck auf Ihn ausüben und androhen, die Kooperation mit ihm einzustellen, wenn er Sie weiterhin beschäftigt. Wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, muss eine solche Kündigung sehr hohe Anforderungen erfüllen. Ihr Arbeitgeber muss nämlich erst einmal alle…
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