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Druckkündigung

Bei einer Druckkündigung kündigt Ihnen Ihr Arbeitgeber, weil Dritte, meist Kunden, vereinzelt auch die Belegschaft Druck auf Ihn ausüben und androhen, die Kooperation mit ihm einzustellen, wenn er Sie weiterhin beschäftigt. Wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, muss eine solche Kündigung sehr hohe Anforderungen erfüllen. Ihr Arbeitgeber muss nämlich erst einmal alle anderen in Betracht kommenden Mittel ausgeschöpft haben und versuchen, Sie wegen seiner Fürsorgepflicht gewissermaßen aus der Schusslinie zu nehmen und sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln schützend vor Sie zu stellen. Da die Anforderungen an die Wirksamkeit der Kündigung besonders hoch sind, sollten Sie diese unbedingt juristisch überprüfen lassen. Wir sind Ihnen hierbei gerne behilflich.