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Jugend- und Auszubildendenvertretung

Ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung genießt besonderen Kündigungsschutz. Danach darf ihm während der Dauer der Amtszeit sowie für ein Jahr nach Beendigung der Amtszeit nicht gekündigt werden, es sei denn es handelt sich um eine Kündigung aus wichtigem Grund…

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