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Direktionsrecht

Das Direktionsrecht, auch WEISUNGSRECHT genannt, erlaubt es dem Arbeitgeber, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen. Dies gilt allerdings nur, wenn Ihre Arbeitsbedingungen nicht durch Ihren Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung, einen anwendbaren Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften bereits festgelegt sind (§ 106 GewO). Für Sie bedeutet das, dass je präziser Inhalt, Ort und Zeit Ihrer Arbeitsleistung in Ihrem Vertrag geregelt sind, umso schwieriger kann Ihr Arbeitgeber davon abweichen. Allerdings ist dringend davon abzuraten, die Befolgung einer Weisung einfach zu verweigern, wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihrem Arbeitgeber kein Weisungsrecht zusteht, etwa weil es bereits eine präzise Regelung gibt. Dann ist nämlich nicht auszuschließen, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt. Wird dann in einem Gerichtsverfahren festgestellt, dass die Weisung rechtmäßig war, wird auch die Kündigung durchgehen, sofern ihr keine anderen Unwirksamkeitsgründe entgegenstehen. Sie tragen also ein hohes Risiko, wenn Sie die Situation falsch einschätzen. Sollte es sich also nicht um eine offensichtlich unbillige Weisung handeln, sollten Sie die Weisung jedenfalls vorläufig befolgen. Sie können Ihrem Chef trotzdem Ihre Auffassung am besten zeitnah mitteilen und unter Umständen gerichtlich überprüfen. Die Überprüfung erfolgt dann in zwei Schritten: In einem ersten Schritt wird überprüft, ob die die Weisung überhaupt vom Direktions- bzw. Weisungsrecht umfasst war. Wenn das der Fall ist, wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob die Weisung auch dem sogenannten billigen Ermessen entsprach. Dabei muss Ihr Arbeitgeber eine Interessenabwägung zwischen seinen und Ihren Interessen vornehmen. Er kann Sie also z.B. nicht ohne besonderes eigenes Interesse von Berlin nach München versetzen, wenn Sie mit Ihrer Familie in Berlin leben. Ausgeschlossen ist jedoch auch dies nicht. Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, hat dieser u.U. ein Mitbestimmungsrecht. Es kommt daher immer auf den Einzelfall an, weshalb Sie sich unbedingt juristisch beraten lassen sollten, wenn Sie eine Weisung Ihres Arbeitgebers nicht befolgen wollen.