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Interessenabwägung

Im Rahmen der Überprüfung einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird eine Interessenabwägung vorgenommen. Dabei wird das Interesse des Arbeitgebers an einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles mit dem Interesse des Arbeitnehmers an der Einhaltung der Kündigungsfrist abgewogen. Dabei zählt auf Seiten des Arbeitgebers etwa wie schwer eine Pflichtverletzung wiegt, wogegen für den Arbeitnehmer etwa zu berücksichtigen ist, wie lange er bereits für seinen Arbeitgeber ohne Störungen gearbeitet hat. Auch im Rahmen einer ordentlichen Kündigung, die nach dem Kündigungsschutzgesetz zu bewerten ist, kann eine Interessenabwägung erforderlich sein.