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Integrationsamt

Sollten bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt werden, gelten Sie als Schwerbehindert. Ihr Arbeitgeber muss dann erst die Zustimmung des Integrationsamtes einholen, bevor er Ihnen kündigen kann. Tut er dies nicht, ist die Kündigung unwirksam. Auch hier müssen Sie wieder die Klagefrist von drei Wochen einhalten. Diese Frist beginnt aber erst mit der…

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Interessenabwägung

Im Rahmen der Überprüfung einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird eine Interessenabwägung vorgenommen. Dabei wird das Interesse des Arbeitgebers an einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles mit dem Interesse des Arbeitnehmers an der Einhaltung der Kündigungsfrist abgewogen. Dabei zählt auf…

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Internetnutzung

Sollten Sie das Internet zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit nutzen, kann dies unter Umständen eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber rechtfertigen. Das Bundesarbeitsgericht entschied z.B., dass eine Nutzung entgegen einem ausdrücklichen Verbot des Arbeitgebers…

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