A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z

Internetnutzung

Sollten Sie das Internet zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit nutzen, kann dies unter Umständen eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber rechtfertigen. Das Bundesarbeitsgericht entschied z.B., dass

  • eine Nutzung entgegen einem ausdrücklichen Verbot des Arbeitgebers
  • das Nichterbringen der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung während des „Surfens” im Internet zu privaten Zwecken
  • durch das Herunterladen erheblicher Datenmengen aus dem Internet auf betriebliche Datensysteme (unbefugter download)
  • die mit der privaten Nutzung entstehenden zusätzlichen Kosten
  • die Herbeiführung einer Rufschädigung des Arbeitgebers, weil strafbare oder pornografische Darstellungen heruntergeladen werden

wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung darstellen können. Dies gilt umso mehr, wenn der Arbeitnehmer entgegen eines ausdrücklichen Nutzungsverbots des Arbeitgebers handelt (BAG, Urteil vom 7. 7. 2005 – 2 AZR 581/04).