Schwangerschaft
Sollten Sie bei einem Einstellungsgespräch gefragt werden, ob Sie schwanger sind, haben Sie das Recht zu lügen. Nach dem Bundesarbeitsgericht handelt es sich bei der Frage um eine unzulässige Geschlechterdiskriminierung, weshalb Ihnen aus der Falschbeantwortung keine Nachteile entstehen dürfen. Wenn Sie schwanger sind, besteht ein Sonderkündigungsschutz. Zu Einzelheiten s. MUTTERSCHUTZ