Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung trägt je nach Versicherungsvertrag die Kosten Ihres Rechtsanwalts und die Gerichtskosten. Häufig werden auch die Kosten des gegnerischen Anwalts übernommen, wenn Sie im Prozess unterliegen sollten. Sie müssen allerdings beachten, dass Rechtsschutzversicherungen immer eine Wartezeit vorsehen, bevor sie leisten. Sie können daher für einen Kündigungsschutzprozess keine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn Ihnen bereits gekündigt wurde. Der Abschluss des Versicherungsfalles muss daher vor Eintritt des Versicherungsfalles liegen. Versicherungsschutz kann auch für außergerichtliche Verhandlungen erteilt werden.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir gerne die Deckungsanfrage für Sie und kümmern uns um die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.