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Leistungsschwäche und Low-Performer

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen kündigen, wenn Sie schwerwiegende Leistungsschwächen aufweisen. Dafür müssen aber wesentlich mehr Fehler machen als Ihre Kollegen. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen daher nicht einfach kündigen, weil er mit Ihrer Arbeit unzufrieden ist. Er muss bei Leistungsmängeln dann das vortragen, was er über die Fehlerzahl, die Art und Schwere sowie die Folgen der behaupteten fehlerhaften Arbeitsleistung wissen kann. Für einen Arbeitgeber sind hier hohe Anforderungen an die Begründung der Kündigung zu erfüllen, sodass Sie sich in jedem Fall juristisch beraten lassen sollten.