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Kleinbetriebsklausel

In kleinen Betrieben mit weniger als 5 bzw. 10 Mitarbeitern gilt der starke Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes nicht. Dennoch darf Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht willkürlich oder aus sachfremden Motiven kündigen. Er muss daher ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme einhalten und darf Sie nicht vor die Tür setzen, weil ihm Ihre „Nase nicht passt“.