Kündigungserklärungsfrist

Es gibt bei der ordentlichen Kündigung keine Frist innerhalb derer Sie oder Ihr Arbeitgeber die Kündigung aussprechen müssen. Bei der außerordentlichen Kündigung gilt jedoch eine Frist von zwei Wochen. Wird die Kündigung danach ausgesprochen, ist sie unwirksam. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen…

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