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Probezeit

Sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Probezeit vereinbart haben, kann er Ihnen mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Dies gilt jedoch längstens für eine Probezeitdauer von sechs Monaten. Andere Kündigungsfristen können sich aus Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben. Gegen eine Kündigung in der Probezeit müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Andernfalls gilt die Kündigung als wirksam. Wir sind Ihnen hierbei gerne behilflich.