Kündigungsgrund

Grundsätzlich müssen im Falle einer außerordentlichen Kündigung die Kündigungsgründe nicht angegeben werden. Sie haben aber Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kündigungsgründe unverzüglich mitteilt, wenn Sie das von ihm verlangen. Das gilt natürlich auch für Sie, wenn Sie als Arbeitnehmer kündigen und Ihr Arbeitgeber die Preisgabe des Kündigungsgrundes verlangt.

Ein Begründungszwang bereits in der Kündigungserklärung kann sich aber aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder besonderen Gesetzen wie das Mutterschutzgesetz oder das Berufsausbildungsgesetz ergeben. Werden in diesen Fällen keine Kündigungsgründe angegeben, führt das in den meisten Fällen zur Unwirksamkeit der Kündigung.