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Urlaubsabgeltung

Wenn Sie Ihren Urlaub nicht mehr nehmen können, weil Ihr Arbeitsverhältnis zuvor endet, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Ihnen steht dann Ihr durchschnittlicher Tagessatz mal die offenen Urlaubstage in Geld zu. Das gilt nicht, wenn Sie den Urlaub nicht genommen haben, obwohl Sie die Möglichkeit dazu hatten und Ihr Arbeitgeber Ihnen ernsthaft diese Möglichkeit eingeräumt hat. Durch den Urlaubsabgeltungsanspruch soll Ihnen ein Ausgleich in Geld dafür gewährt werden, dass Sie den Urlaub nicht mehr als vergütete Freizeit wahrnehmen können. Während Ihr normaler Urlaubsanspruch im Arbeitsverhältnis am Ende des Jahres verfallen kann, unterliegt der Geldanspruch auf Urlaubsabgeltung den üblichen Verjährungsregeln. D.h., dass er innerhalb von drei Jahren nach der Entstehung geltend gemacht werden muss. Etwas anderes gilt aber, wenn Ihr Arbeits- oder ein Tarifvertrag kürzere Ausschlussfristen vorsieht.