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Ausschlussfristen

Viele Arbeitsverträge enthalten sogenannte Ausschluss- oder Verfallfristen. Nach Ablauf der darin genannten Frist erlöschen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb der genannten Frist geltend gemacht werden. Häufig handelt es sich dabei um zweistufige Ausschlussfristen. Auf der ersten Stufe müssen Sie oder Ihr Arbeitgeber seine Ansprüche gegenüber dem Vertragspartner geltend machen. Wenn Sie sich nicht mit Ihrem Arbeitgeber einigen können, muss auf zweiter Stufe der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden. Für beide Stufen müssen grundsätzlich drei Monate zur Verfügung stehen. Eine kürzere Frist ist in der Regel unangemessen. Insgesamt unterliegen Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen so gut wie immer einer AGB-Kontrolle. Das hat zur Folge, dass die Ausschlussfristen sich nicht auf MINDESTLOHNANSPRÜCHE, Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie weitere Ansprüche, wie etwa Urlaubsansprüche beziehen dürfen. Andernfalls ist die Klausel unwirksam. Sollten Sie Zweifel haben, ob Ihr Anspruch von einer solchen Ausschlussfrist erfasst wird, lassen Sie sich am besten zeitnah juristisch beraten. Außerdem können Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen abweichende Regelungen enthalten, die anderen Regeln unterliegen.