A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z
Ei El

Elternzeit

Mit der Elternzeit können Sie eine Art Auszeit von der Arbeit nehmen, um sich der Erziehung Ihres Kindes zu widmen. Sie schulden dann keine Arbeitsleistung, bekommen aber auch kein Gehalt mehr. Einzelheiten zu den Anspruchsberechtigten finden Sie in § 15 BEEG. Wenn Sie sich in Elternzeit befinden, genießen Sie besonderen Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen…

Lies weiter