Auslauffrist
Wird eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen, gilt diese üblicherweise sofort, d.h. fristlos. Ihr Arbeitgeber kann die außerordentliche Kündigung jedoch mit einer Auslauffrist verbinden. Diese Frist muss dann der gesetzlichen oder einer vereinbarten bzw. tarifvertraglich geregelten Kündigungsfrist entsprechen.