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Auflösungsantrag

Sollte das Arbeitsgericht der Auffassung sein, dass Ihr Arbeitsverhältnis nicht durch die im Streit stehende Kündigung aufgelöst wurde, können Sie oder Ihr Arbeitgeber einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses stellen. Sofern dem Antrag stattgegeben wird, löst das Gericht das Arbeitsverhältnis durch Urteil auf. Gleichzeitig erhalten Sie eine ABFINDUNG für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes. Die Höhe der ABFINDUNG bemisst das Gericht anhand aller Umstände des Einzelfalls. Wenn Sie den Antrag stellen, muss Ihnen die Fortsetzung Ihres Arbeitsverhältnisses unzumutbar sein. Dies erfordert einen nicht zu unterschätzenden Begründungsaufwand. Alleine der Umstand, dass Ihnen gekündigt wurde, reicht hierfür nicht aus. Es müssen vielmehr weitere Gründe für die Unzumutbarkeit vorliegen. Sollten Sie die Stellung eines Auflösungsantrags also in Erwägung ziehen, sollten Sie sich hierzu unbedingt juristisch beraten lassen.