Arbeitszeugnis

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, können Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis fordern. Grundsätzlich muss das Zeugnis nur Angaben über Art und Dauer der Beschäftigung enthalten (einfaches Zeugnis). Als Arbeitnehmer können Sie aber auch verlangen, dass Angaben über Ihre Leistung und Ihr Verhalten mir aufgenommen werden (qualifiziertes Zeugnis). Die Zeugnissprach ist eine Art Codesprache, die selbst viele Arbeitgeber nicht immer richtig beherrschen. Sollten Sie das Gefühl haben, nicht angemessen beurteilt worden zu sein, kann es sich insbesondere im Hinblick auf den beruflichen Werdegang häufig lohnen, das Zeugnis juristisch überprüfen zu lassen und eventuelle Änderungen einzufordern. In jedem Fall sollten Sie Ihren Arbeitgeber ansprechen. Dieser wird Ihnen in der Regel lieber eine verbesserte Bewertung erteilen, als es auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen zu lassen.