Arbeitsunfähigkeit

Wenn Sie infolge einer KRANKHEIT ohne Ihr Verschulden arbeitsunfähig sind, steht Ihnen in der Regel ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen zu (§ 3 Abs. 1 EFZG). Dabei ist eine Krankheit ein regelwidriger körperlicher oder geistiger Zustand. Ob ein solcher Zustand gegeben ist, stellt gewöhnlich ein Arzt fest. Sie sollten sich also untersuchen lassen und sich…

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